Am 10.11.2020 um 19:00 wurde die FF Seukendorf zusammen mit den Feuerwehren aus Cadolzburg, Raindorf, Zirndorf, Fürth, Rossendorf, Weiherhof und dem THW Fürth zur Biogasanlage in Seckendorf alarmiert. Ein Autofahrer hat von der B8 einen Feuerschein wargenommen und die Leitstelle informiert. Kurz nach dem eintreffen der ersten Einheiten konnte Entwarnung gegeben werden, es handelte sich nur um das kontrollierte abbrennen einer Gasfackel.
Zur Erklärung:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen alle Biogasanlagen in Deutschland ab dem 01.01.2014 eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung nachweisen, um bei Ausfall der regulären Gasverwertungseinheit eine unkontrollierte Freisetzung von Biogas in die Umwelt zu verhindern. Hierbei kommt in den häufigsten Fällen eine stationäre Gasfackel zum Einsatz.
Zusätzlich gibt es in einer Biogasanlage zum Teil langdauernde Anfahrprozesse oder Außerbetriebnahmen von Teilanlagen wie z.B. der biologischen Entschwefelung oder der Gasaufbereitung, bei denen das produzierte Gas nur noch über eine Fackel verbraucht werden kann. Die Fackel muss beim Ausfall der regulären Gasverbraucher und in den genannten Sonderzuständen der Biogasanlage als Notfackel die maximal produzierbare Biogasmenge sicher und kontrolliert verbrennen und damit den unkontrollierten Austritt des Biogases an anderer, unerwünschter Stelle verhindern…..
Quelle: www.biogas-forum-bayern.de